End User License Agreement – Schweiz

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) regelt die Vereinbarung zwischen der Luware AG, einschließlich aller ihrer weltweiten Tochtergesellschaften, („Luware“) und dem Endbenutzer, einschließlich aller seiner weltweiten Tochtergesellschaften, („Kunde“) von Luware-Softwareprodukten und gegebenenfalls von Luware lizenzierten Softwareprodukten von Drittanbietern („Software“). Diese EULA ist ab dem Datum der Unterzeichnung einer gültigen Bestellung oder eines Angebots mit Bezug auf Lizenzierung der Software („Bestellung“) gültig.Sowohl Luware als auch der Kunde werden nachstehend als „Partei“ oder zusammen als „Parteien“ bezeichnet.

1.  Gegenstand

1.1 Luware gewährt dem Kunden eine Lizenz für die bestellte und bezahlte Version einer Software und der dazugehörigen Softwareproduktbeschreibung („Dokumentation“) gemäß den Bestimmungen dieser EULA. Preise und Zahlungsbedingungen richten sich nach der jeweiligen Bestellung.

1.2
Der Kunde kauft die in der Bestellung definierte Anzahl von Lizenzen und Version der Software. Dies beinhaltet keine Updates, Upgrades, Add-On-Komponenten, Erweiterungen oder Modifikationen („Updates„). Diese EULA gilt entsprechend für nachträglich erworbene Updates.

1.3
Der Kunde stellt sicher, dass die anwendbaren Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Der Kunde stellt Luware, seine Direktoren und Mitarbeiter, von allen Ansprüchen frei, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen das anwendbare Recht ergeben.

1.4
Der Kunde ist allein für die ordnungsgemäße Datensicherung verantwortlich. Luware ist nicht haftbar für die Wiederherstellung von Daten.

1.5
Diese EULA ist für den Kunden und alle seine Tochtergesellschaften verbindlich. Der Kunde haftet für Handlungen und Unterlassungen seiner Tochtergesellschaften im Rahmen dieser EULA.

2.  Lizenz

2.1 Eigentum. Die Software und ihre Dokumentation (zusammen „Produkt„) sowie alle gemäß dieser EULA nachfolgend erworbenen Updates sind nicht öffentlich zugänglich. Luware, seine Tochtergesellschaften und / oder ihre Lizenzgeber sind Inhaber aller Rechte an den Produkten, einschließlich insbesondere der Rechte am Quellcode und aller zugehörigen Dokumentationen, Patente, Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Internet-Domainnamen, Geschäftsgeheimnisse, Datenbankrechte, Designrechte, Know-how, Techniken, Verfahren, Methoden, Spezifikationen und aller anderen Rechte der Urheberschaft und Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum sowie anderen gleichwertigen Rechte weltweit, unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht, einschließlich jeglicher Form der Anwendung für einen der vorgenannten Punkte. Der Kunde erhält kein Recht oder Interesse daran.

2.2 Lizenz
. Luware gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, unbefristete Lizenz zur Nutzung der Software gemäß den Bestimmungen dieser EULA und in dem in der Bestellung beschriebenen Umfang. Die Lizenz beinhaltet die ausschließlich interne und nichtkommerzielle Verwendung der Dokumentation zu Referenzzwecken.

2.3 Einschränkungen
. Der Kunde darf nicht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Luware, (i) Kopien des Produkts oder seines Inhalts anfertigen; (ii) das Produkt unterlizenzieren, vermieten, reproduzieren, verkaufen, übertragen, vermarkten, verteilen oder an Dritte weitergeben; (iii) das Produkt installieren, ändern, anpassen, verbessern, erweitern, updaten, implementieren, manipulieren, übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, zurückentwickeln oder abgeleitete Werke erstellen; (iv) die im Produkt enthaltenen Copyright-Hinweise entfernen, ändern oder verdecken; (v) den Quellcode oder Teile davon aus der Software extrahieren oder reproduzieren; oder (vi) die Software auf andere Weise als in Übereinstimmung mit der Dokumentation und dieser EULA verwenden.

2.4 Aufzeichnungen
. Der Kunde dokumentiert die lizenzierte Software, ihre Version, ihren Standort und die Anzahl der erstellten Kopien. Luware ist berechtigt, diese Aufzeichnungen einzusehen, wenn Luware der Ansicht ist, dass die Produkte nicht gemäß dieser EULA verwendet werden.

2.5 Sicherungskopie
. Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie des Produkts zu Sicherheits- und Archivierungszwecken anzufertigen, sofern alle Verweise auf die Eigentumsrechte an der Software erhalten bleiben.

2.6 Verwendung
. Der Kunde darf die Software nur für den eigenen Geschäftsbetrieb verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, den Lizenzschlüssel streng vertraulich zu behandeln und ihn nicht an Dritte weiterzugeben.

2.7 Zahlung
. Das Nutzungsrecht des Kunden an der Software ist abhängig von der Zahlung aller Gebühren, die gemäß der Bestellung für die Software anfallen, sowie der fortgesetzten Einhaltung der in dieser EULA festgelegten Bedingungen. Luware sendet dem Kunden nach Zahlungseingang einen Lizenzschlüssel, mit dem die Software zur Nutzung aktiviert wird.

2.8 Anzahl Lizenzen
. Die Bedingungen dieser EULA basieren auf der Nutzung der Software für die erworbene Anzahl von Lizenzen. Luware ist berechtigt, zusätzliche Lizenzgebühren in Rechnung zu stellen, falls die Anzahl der Benutzer der Software regelmäßig oder dauerhaft die Anzahl der erworbenen Lizenzen übersteigt. Die zu zusätzlichen Gebühren werden von Luware entsprechend dem aktuellen Listenpreis der Software berechnet.

2.9 Wartung und Updates
. Der Kunde muss nach Erhalt des Lizenzschlüssels einen gültigen Wartungsvertrag abschließen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Updates und Wartung von Luware zu erhalten, wenn der Kunde ab diesem Zeitpunkt keinen gültigen Wartungsvertrag abgeschlossen hat.

3.  Disclaimer

AUSGENOMMEN WO AUSDRÜCKLICH IN DIESER EULA VORGESEHEN, NICHT ZULÄSSIG NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ODER WO DAS ZWINGENDE ANWENDBARE RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN, BESCHRÄNKT ODER ERLASSEN WERDEN KANN, GEBEN LUWARE UND IHRE TOCHTERGESELLSCHAFTEN KEINE (I) ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IRGENDWELCHER ART, OB AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIT, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG IM BEZUG AUF DIE PRODUKTE UND UPDATES (ODER KOPIEN DAVON) ODER ANDERWEITIG IN BEZUG AUF DIESE EULA; (II) GARANTIEN, INKLUSIVE IMPLIZIERTER GARANTIEN, FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GENAUIGKEIT, NICHTVERLETZUNG UND SYSTEMINTEGRATION; UND (III) GARANTIEN, DASS DIE SOFTWARE FEHLERFREI LÄUFT.

4.  Garantie

4.1 Luware garantiert, dass die gekaufte Software innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Lizenzschlüssels im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktioniert („Gewährleistungszeitraum“). Fehler sind innerhalb von fünf Werktagen nach ihrer Entdeckung dem Luware-Support (oder gemäß anderweitiger Angabe in der Bestellung) zu melden. Fehler im Sinne dieser Bestimmung sind dokumentierte und reproduzierbare Fehler in der Software, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch erheblich verringern, was eine tatsächliche Abweichung der Funktionalität von der Dokumentation darstellt.

4.2
Luware wird nach Ziffer 4.1 gemeldete Fehler innert angemessener Zeit kostenlos beheben. Luware behält sich das Recht vor, dem Kunden ein Update der Software zu liefern oder Anweisungen zur Umgehung des Fehlers zu geben.

4.3
Der Kunde hat das Recht, von dieser EULA zurückzutreten, wenn Luware den Fehler nicht beheben kann, nachdem eine zweite angemessene Verlängerungsfrist eingeräumt wurde. Der Kunde hat das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen, und beide Parteien geben die gelieferten Leistungen zurück. Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden (wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen direkter oder indirekter Vermögensschäden und / oder Folgeschäden) sind ausgeschlossen.

4.4
Diese Garantie ist die ausschließliche Garantie von Luware und ersetzt alle anderen Garantien, einschließlich etwaiger implizierter Garantien, oder Bedingungen mit zufriedenstellender Qualität, Marktgängigkeit, Nichtverletzung und Eignung für einen bestimmten Zweck. Luware-Garantien gelten nicht für Fälle von (i) Missbrauch der Produkte durch den Kunden; (ii) nicht genehmigten Modifikationen durch den Kunden; (iii) Schäden, die nicht durch Luware verursacht wurden; oder (iv) Nichteinhaltung der anwendbaren Gesetze, den von Luware bereitgestellten Dokumentationen oder der Bestimmungen dieser EULA durch den Kunden.

4.5
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren 12 Monate nach Erhalt des Lizenzschlüssels für die Software. Gesetzliche Bestimmungen gelten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Rechtsmängeln und / oder Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.  Haftungsausschluss

5.1 Die maximale Haftung von Luware für direkte Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit dieser EULA während der Laufzeit dieser EULA entstehen, sei es vertraglich, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), gesetzlich oder anderweitig, ist ausdrücklich auf einen niedrigeren Betrag von (i) den im Rahmen der Bestellungen gezahlten Gebühren in den 12 Monaten vor dem Datum, an dem der Haftungsgrund eingetreten ist; oder (ii) 50’000 CHF, beschränkt.

5.2
In keinem Fall haftet Luware oder einer ihrer Angestellten oder Vertreter für indirekte, beispielhafte, Sonder- oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangenen Gewinn, erwarteten Gewinn, Umsatz, Geschäft, Wert, Kunden, Chancen, erwartete Einsparungen, Goodwill, Reputation, Verwendung oder Daten). Luware haftet nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass der Kunde die Produkte nicht im Einklang mit der Dokumentation und der vorliegenden EULA verwendet.

5.3
Die Haftung von Luware ist unbegrenzt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, unabhängig von ihrer Rechtsnatur. Luware haftet in vollem Umfang für schuldhafte Schäden am Leben.

5.4
Die Haftung von Luware für Hilfspersonen gemäß Art. 101 OR (schweizerisches Obligationenrecht) ist ausgeschlossen.

6.  Schadloshaltung bei Rechtsmängeln

6.1 Luware sind keine Rechte Dritter bekannt, die das Nutzungsrecht des Kunden gemäss dieser EULA hindern. Sollten Ansprüche gegen den Kunden geltend gemacht werden, die auf der Verletzung des geistigen Eigentums eines Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software beruhen, hat der Kunde dies Luware unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Luware wird diese Ansprüche auf eigene Kosten verteidigen und den Kunden schadlos halten, sofern der Kunde (i) Luware rechtzeitig über den geltend gemachten Anspruch schriftlich informiert hat; (ii) alle angemessenen und durchführbaren Maßnahmen ergreift, um die Verteidigung gegen die Forderung zu unterstützen; und (iii) nicht selbst einem Urteil oder einen Vergleich in Bezug auf eine solche Forderung zustimmt.

6.2
Wenn dem Kunden die Nutzung der Software gesetzlich untersagt ist, so kann Luware nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) das Nutzungsrecht zugunsten des Kunden für die Zwecke dieser EULA herbeiführen; (ii) die betroffene Software ersetzen oder modifizieren, um dem Kunden eine Nutzung im Rahmen dieser EULA zu ermöglichen; (iii) ein Update liefern, das keine Rechte Dritter verletzt und dem Kunden das Recht zur Nutzung im Rahmen dieser EULA ermöglicht; oder (iv) dem Kunden bereits geleistete Zahlungen ab dem Zeitpunkt zurückerstatten, an dem die betroffene Software aus Gründen der Verletzung nicht mehr verwendet werden konnte.

6.3
Die oben aufgeführten Rechte des Kunden sind ausgeschlossen wenn die Verletzung des geistigen Eigentums eines Dritten (i) sich aus der Verwendung der Software in Kombination mit anderen nicht von Luware gelieferten Geräten ergibt; (ii) aufgrund einer nicht von Luware schriftlich genehmigten Änderung des Kunden an der Software entstanden ist; oder (iii) darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Dokumentation oder die Bestimmungen dieser EULA nicht eingehalten hat.

7.  Geheimhaltung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Produkt und alle anderen Informationen, die ihm in Verbindung mit dieser EULA offengelegt oder zugestellt werden („Luware-Informationen“), vertrauliche und geschützte Informationen von Luware und ihren Lizenzgebern sind. Der Kunde ist verpflichtet, Luware Information streng vertraulich zu behandeln, indem er die erforderliche Sorgfalt wendet, um jegliche unbefugte Offenlegung zu verhindern. Der Kunde darf Luware-Informationen nicht an Dritte verkaufen, abtreten, offenlegen, weitergeben, verteilen, veröffentlichen, übertragen, vermarkten oder sie für andere als die hier ausdrücklich autorisierten Zwecke verwenden. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung dieser EULA.

8.  Einhaltung des anwendbaren Rechts

8.1 Der Kunde stellt sicher, dass er die anwendbaren Gesetze in allen Ländern, in denen er tätig ist, einhält. Er hält alle Gesetze ein, die direkt oder indirekt auf seine Aktivitäten im Rahmen oder in Verbindung mit dieser EULA anwendbar sind. Er erteilt den betroffenen Personen die erforderlichen Mitteilungen und holt alle erforderlichen Einwilligungen dieser betroffenen Personen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Erhebung, Verwendung, Weitergabe, Erstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Verwendung von Produkten ein. Der Kunde hält insbesondere die von Zeit zu Zeit geänderte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Verordnung (EU) 2016/679) ein.

8.2
Die Produkte dürfen in keinem Land für rechtswidrige, obszöne, anstößige oder betrügerische Inhalte oder Aktivitäten verwendet werden. Sie dürfen insbesondere nicht für die Beeinträchtigung oder Verletzung der Integrität oder Sicherheit eines Netzwerks oder Systems, das Umgehen von Filtern, das Senden unerwünschter oder missbräuchlicher Verfahren oder betrügerischen Nachrichten, Viren oder schädlichen Codes oder für die Verletzung von Rechten Dritter benutzt werden. Wenn eine Beschwerde vorliegt oder ein Verstoß gemeldet wird, kann Luware das Nutzungsrecht gemäss dieser EULA aussetzen oder beenden, es sei denn, die Verletzung wird umgehend beseitigt. Der Kunde stellt Luware und alle seine verbundenen Unternehmen, Direktoren und Mitarbeiter von allen Ansprüchen frei, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen geltende Gesetze und Vorschriften ergeben.

8.3
Die Datensicherheit des Kunden liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden und Luware haftet nicht für Schäden und mögliche Folgeschäden, die durch Systemausfälle verursacht werden.

9.  Schulssbestimmungen

9.1 Jede Verwendung der Software über die Bestimmungen dieser EULA hinaus ist strengstens untersagt. Luware behält sich das Recht vor, die hier enthaltenen Nutzungsrechte mit einer Frist von zehn Tagen zu kündigen sollte der Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieser EULA nicht behoben werden. Bei Kündigung dieser EULA aus irgendeinem Grund muss der Kunde die Software unverzüglich an Luware zurückgeben. Luware ist nicht verpflichtet, die gemäss der Bestellung gezahlten Gebühren zu erstatten.

9.2
Änderungen und / oder Ergänzungen dieser EULA sind nur gültig, wenn sie schriftlich vorliegen und von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wurden. Änderungen und / oder Ergänzungen dieser EULA berühren nicht die Gültigkeit des Restes dieser EULA.

9.3
Sind Teile oder Bestimmungen dieser EULA ungültig oder rechtlich nichtig, so bleibt der Rest dieser EULA in Kraft. Ungültige oder rechtlich nichtige Teile oder Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ergänzen, dass die ursprüngliche Absicht dieser EULA erhalten bleibt und der ungültige oder rechtlich nichtige Teil durch eine Bestimmung ersetzt wird, die dem ursprünglichen Zweck des ungültigen oder rechtlich nichtigen Teils so nah wie möglich kommt.

9.4
Diese EULA unterliegt dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist Zürich, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

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EULA – Schweiz